Ihr Familienbetrieb aus dem Allgäu
mit der persönlichen Note
Kempten
0831 - 96 01 338
Marktoberdorf
08342 - 70 50 913
Memmingen
08331 - 64 08 707
Notdienst
24h Service
365 Tage
Sanierung
Kanalsanierung - Kempten, Marktoberdorf, Kaufbeuren,
Füssen, Immenstadt, Sonthofen, Memmingen,
Isny, Oberstaufen, Lindau, Allgäu
Kanalsanierung ist Vertrauenssache
RKI-Meisterbetrieb
Durch moderne Reparaturtechniken können heute viele Schäden an Abflussrohren innerhalb und außerhalb des Hauses in geschlossener Bauweise repariert werden, womit oft auf Brucharbeiten an Wänden und Böden verzichtet werden kann. Ebenso ist meist kein Freilegen von Grundleitungen oder Kanälen durch den Bagger notwendig.
Schäden in Grund- und Kanalleitungen wie Risse, Löcher, Wurzeleinwuchs, Scherbenbildung- oder ausbruch reparieren wir meist durch das Einsetzen von Linern. Hier entsteht innerhalb des Rohres eine neue Rohrwand. Diese Art der Reparatur kann häufig auch innerhalb des Hauses in Fallrohren und Sammelleitungen angewandt werden.
Wir verfügen über jahrzehntelanges Wissen und Erfahrung in der Reparatur von Abwasserrohren im Bereich der Grundstücksentwässerung. Ferner sind wir zertifiziert, sachkundig und top ausgebildet. Seit Jahren arbeiten wir zudem eng und erfolgreich in einem Netzwerk mit namhaften Rohr- und Kanalsanierungsfirmen, Ingenieurbüros für Grundstücksentwässerungsanlagen sowie Baufirmen zusammen, womit wir letztlich auf die für Sie persönlich beste und günstigste Reparaturmethode (Inliner, Kurzliner, Stutzensanierung, Flutungsverfahren, Sprayliner usw.) zurückgreifen können. Ein Vorteil den Ihnen nicht viele Firmen bieten.
Wir bieten den Service "alles aus einer Hand", einen festen Ansprechpartner und eine perfekt abgestimmte Ausführung.
Wir versprechen Ihnen zwar keine Wunder - denn technisch sind auch uns immer wieder Grenzen gesetzt - aber unser Können und unsere Möglichkeiten werden Sie verwundern. Unser oberstes Ziel ist nachhaltige Qualitätsarbeit. Daher arbeiten wir primär mit der Linertechnik. Ebenfalls prüfen wir als Meisterbetrieb inwieweit erdverlegte Grundleitungen durch sichtbar im Keller verlegte Sammelleitungen ersetzt werden können, denn alle nicht erdverlegten Abflussleitungen unterliegen weder der Prüfpflicht noch sind sie Gefahrenquellen ausgesetzt, wie dies bei erdverlegten Abflussleitungen der Fall ist. Nur wer den Blick für das Gesamte bewahrt, erhält am Ende das beste Produkt.
WIR FREUEN UNS AUF IHREN ANRUF!
Als Zahlungsvereinbarung gewähren wir Privatkunden seit den wirtschaftlichen Veränderungen (01.08.2022) in Bezug auf die Energie-, Kraftstoff- und Materialkosten in Deutschland sowie der fehlenden Rechtsprechung in Bezug auf Zahlungsverzug nur noch die tägliche Bezahlung unserer Leistung per EC-Cash unter Verwendung einer Bank-/ EC-Karte oder einer Kreditkarte.
Dies bedeutet, dass Sie uns als Kunde am Ende jedes Ausführungstags per EC-Cash bei Ihnen vor Ort die erbrachten Leistungen bezahlen müssen. Nach vollständigem Abschluss der Baustelle erhalten Sie unsererseits eine Gesamtrechnung, auf der Ihre täglichen Abschlagszahlungen festgehalten sind, womit Sie die Rechnung steuerlich geltend machen können. Erfolgt die tägliche Bezahlung nicht wie vereinbart, werden die Arbeiten umgehend eingestellt und der Auftraggeber befindet sich im Zahlungsverzug. Für die Folgekosten des Zahlungsverzugs und für die Auswirkungen des Baustellenstops haftet der Schadensverursacher, der Auftraggeber in vollem Maße (ohne Ausnahme) selbst.
Da es sich je nach Größe und Umfang von Baustellen um tägliche Beträge von bis zu mehreren tausend Euro handeln kann, sollten Sie bei Ihrer Bank die Bank- oder Kreditkarte, die Sie zur Bezahlung einsetzen möchten, über das normale Limit hinaus für den Zeitraum der Baustelle freischalten lassen - dies als Hinweis für Sie.
Die Bezahlung auf Rechnung gewähren wir aufgrund der Gesetzgebung nur noch Hausverwaltungen, Firmenkunden und gezwungener Maßen staatlichen und städtischen Institutionen, obwohl diese für den Missstand in unserem Lande in vollem Umfang mitverantwortlich sind.
Wir bitten Sie diese Zahlungsvereinbarung nicht als Misstrauen unsererseits gegenüber Ihnen als Kunden zu werten. Es ist leider „im besten Deutschland aller Zeiten“ so, dass
a) Kunden täglich durch Überschuldung und steigende Energiepreise vermehrt zahlungsunfähig werden
b) wir als Handwerksunternehmer aufgrund der steigenden Energie- und Materialpreise nicht mehr in Vorleistung gehen können, denn das würde unsere Stundensätze und die Materialpreise weiter verteuern
c) wir seitens der Gesetzgebung keinerlei Rechtssicherheit und Rechtsanspruch mehr auf die Bezahlung unserer Rechnung haben, wenn ein Kunde zahlungsunfähig wird/ist.
Wir denken mit dieser Zahlungsvereinbarung eine faire Lösung für unsere Kunden, unser Unternehmen und unsere Mitarbeiter gefunden zu haben, deren Lohnzahlungen letztlich in Verbindung mit dem Zahlungseingang von unseren Kunden stehen. Vergessen Sie bei den nächsten Wahlen nicht, welchen Parteien und Politikern Sie das „beste Deutschland aller Zeiten“, die steigenden Energie- und Kraftstoffkosten, den Materialmangel und die horrenden Materialkosten sowie den Facharbeitermangel im Handwerk zu verdanken haben.
Alternativ können wir Privatkunden nur die komplette Vorauszahlung des genannten Betrags der Kostenschätzung anbieten – Zahlungseingang auf unserem Konto müsste dann drei Tage vor Ausführungsbeginn sein. Selbstverständlich erhalten Sie in diesem Falle auch eine Abrechnung und Rechnung über die tatsächlichen von uns erbrachten Leistungen. Sollte die Vorauszahlung höher ausgefallen sein, erhalten Sie die Differenz umgehend zurücküberwiesen. Im Falle von Mehrkosten, die die Kostenschätzung übertreffen, verpflichten Sie sich, den Mehrbetrag innerhalb von 14 Kalendertagen zu überweisen.